AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen Büchsenmacher Niemann

1. Geltungsbereich
1.1. Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluß zwischen dem Kunden und Büchsenmacher Niemann gelten stets diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, insbesondere auch dann nicht, wenn der Büchsenmacher Niemann Lieferungen vorbehaltlos erbringt.

2. Lieferung / Versandkosten
2.1. Bei unvollständiger Lieferung oder Beschädigung auf dem Transportweg wird der Kunde den Büchsenmacher Niemann frühest möglich benachrichtigen.
2.2. Die Versandkostenpauschale ( Porto u. Verpackung) für Artikel , ausgenommen erwerbsscheinpflichtiger Waffen, beträgt € 7,50 im Inland für den Kunden. Die Versandkostenpauschale (Porto u. Verpackung) für erwerbsscheinpflichtige Waffen, Teile und Zubehör beträgt bis 10 Kg Paketgewicht 20,00 € für den Kunden. Versandkosten bei Inselzustellungen, Lieferungen innerhalb der EU- und Drittstaaten auf gesonderte Anfrage. Kosten von Lieferungen per Spedition oder Spezialtransport ebenfalls auf gesonderte Anfrage.

3. Preise / Bankverbindung
3.1. Die Preisangaben enthalten die am Tag der Rechnungsstellung in Deutschland gültige Mehrwertsteuer. Bei Waren die aufgrund § 25a UStG different umsatzbesteuert werden, ist dies ausgewiesen.
3.2. Fälligkeit des Kaufpreises und Zahlungsmöglichkeiten Der Kaufpreis wird im Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung durch den Kunden fällig. Zahlungsmöglichkeiten: Vorkasse auf unsere Bankverbindung; Lastschriftverfahren. Bonität vorausgesetzt. Selbstverständlich können Sie diese Einzugsermächtigung jederzeit uns gegenüber oder bei Ihrem Bankinstitut widerrufen. Die Abbuchungen können Sie jederzeit auf Ihren Kontoauszügen überprüfen. Auf Wunsch liefern wir auch per Nachnahme. Sie zahlen zusätzlich eine Geldübermittlungsgebühr von € 2,- an den Postzusteller, der Ihnen das Paket gegen Barzahlung aushändigt. Finanzierungs-Service: Bitte erfragen Sie hierzu persönlich die Details.
Unsere Bankverbindung:  Dresdner Bank  |  BLZ 20080000  |  Konto Nr. 0193118000
3.3. Im Falle einer Lieferung gegen Rechnung tritt Zahlungsverzug nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungszugang ein, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Ab diesem Tag berechnen wir Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlich vorgesehenen Höhe. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

4. Widerrufsbelehrung
4.1. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Büchsenmacher Niemann, Dorfstraße 23, 21442 Tangendorf,  E-Mail: info@buechsenmacher-niemann.de
4.2. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
4.3. Das Widerrufsrecht gilt nicht für folgende Waren : Bild-, Ton- und Datenträger, CDs, DVDs, Software, soweit deren Versiegelung geöffnet wurde; Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte sowie Bücher, soweit deren Klarsichtschutzhülle geöffnet worden ist; Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dazu gehören insbesondere auch Sonderbestellungen des Kunden, wie z.B. speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile etc.; Waren, die nach Kundenspezifikation aus Standard-Komponenten konfiguriert werden, sobald diese genutzt oder in Betrieb genommen wurden; Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können; vom Kunden aufgebaute Bausätze und solche Teile, die vom Kunden bereits eingebaut wurden; Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Hygieneartikel oder ähnliche Artikel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde; Meterware; Verbrauchsmaterial, soweit die Originalverpackung geöffnet worden ist.
Ende der Widerrufsbelehrung.

5. Einhaltung waffenrechtlicher Vorschriften Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur gegen Vorlage von gültigen Dokumenten geliefert, z.B. Jagdschein im Original oder amtlich bestätigte Fotokopie (nicht älter als 10 Tage), Waffenbesitzkarte oder Munitionserwerbschein im Original. Erwerbscheinfreie Waffen (z.B. Luftdruckwaffen, Signalwaffen, usw.) liefern wir nur gegen amtliche Bestätigung (Original oder Kopie Personalausweis), daß der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat.

6. Vertragsgegenstand
6.1. Falls der Lieferant der Büchsenmacher Niemann trotz vertraglicher Verpflichtung den Büchsenmacher Niemann dauerhaft nicht mit der vom Kunden bestellten Ware beliefert, ohne daß dies von ihr zu vertreten ist, ist die Büchsenmacher Niemann zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, daß das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

7. Vertragsabschluß
7.1. Die Büchsenmacher Niemann kann verlangen, daß eine Bestellung schriftlich abgegeben oder schriftlich bestätigt wird.
7.2. Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Kundenbestellung durch die Büchsenmacher Niemann zustande. Ziffer 5 dieser Geschäftsbedingungen bleibt hiervon unberührt.
7.3. Sofern vom Kunden nicht ausdrücklich eine besondere Annahmeerklärung gewünscht wird, braucht ihm die Büchsenmacher Niemann gemäß § 151 Satz 1 BGB keine besondere Annahmeerklärung zu überlassen.
7.4. Bestellt der Kunde per Internet, so wird die Büchsenmacher Niemann jedoch den Zugang´ der Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen.

8. Verfügbarkeitsvorbehalt
8.1. Sollte die Büchsenmacher Niemann nach Vertragsabschluß feststellen, daß die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei der Büchsenmacher Niemann verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, wird der Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. Die Büchsenmacher Niemann kann eine, dem Kunden objektiv zumutbare, in Qualität und Preis gleichwertige, Ware oder Dienstleistung anbieten.
8.2. Liegen die Gründe für die fehlende Verfügbarkeit außerhalb der Sphäre der Büchsenmacher Niemann, so kann die Büchsenmacher Niemann auch vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen werden dem Kunden nach einem von ihr erklärten Rücktritterstattet.

9. Lieferfrist
9.1. Eine etwaige ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist beginnt nicht vor der Beibringung der vom Kunden vorzulegenden Dokumente sowie vor Eingang einer vereinbarten Zahlung.
9.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand die Räumlichkeiten der Büchsenmacher Niemann verlassen hat.
9.3. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben unter Hinweis auf ein „Fixgeschäft”, ist nicht davon auszugehen, daß der Fortbestand des Leistungsinteresses des Kunden an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden ist.
9.4. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens oder der Sphäre der Büchsenmacher Niemann liegen, -dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten- entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Von der Büchsenmacher Niemann werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
9.5. Teillieferungen sind innerhalb der von der Büchsenmacher Niemann angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben.
9.6. Bei Vorliegen von durch die Büchsenmacher Niemann zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei der Büchsenmacher Niemann beginnt. Der Kunde ist sodann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Leistung oder statt der Leistung stehen dem Kunden ausschließlich in dem unter Ziffer
15 genannten Umfang zu.

10. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
10.1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche von der Büchsenmacher Niemann anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
10.2. Im Übrigen kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem jeweiligen Auftrag beruht.
10.3. Bei Mängelrügen darf der Kunde Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Die Büchsenmacher Niemann behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zu deren endgültiger und vollständiger Zahlung vor.
11.2. Soweit die Büchsenmacher Niemann im Rahmen der Gewährleistung eine voll bezahlte Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, daß das Eigentum an der auszutauschenden, zurückzusendenden Ware vom Kunden auf die Büchsenmacher Niemann und umgekehrt das Eigentum an der Austauschware von der Büchsenmacher Niemann auf den Kunden in dem Zeitpunkt übergeht, in dem die Zustellung der Sendung an den jeweils bestimmten Empfänger erfolgt.
11.3. Verpfändungs- und Sicherungsübereignung von Waren, die Eigentum der Büchsenmacher Niemann sind, ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung seitens der Büchsenmacher Niemann untersagt, bei Pfändungen Dritter und sonstigen das Interesse der Büchsenmacher Niemann berührenden Ereignissen ist der Büchsenmacher Niemann sofort schriftlich Mitteilung zu machen, bei Pfändungen unter Übersendung des Pfändungsprotokolls.
11.4. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist pfleglich zu behandeln und instand zu halten.
11.5. Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufsache durch den Kunden wird stets für die Büchsenmacher Niemann vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, der Büchsenmacher Niemann nichtgehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Büchsenmacher Niemann das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, inkl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
11.6. Die Büchsenmacher Niemann ist berechtigt, die von der Büchsenmacher Niemann gelieferte, noch nicht voll vom Kunden bezahlte, Ware auf dessen Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, höhere Gewalt u. ä. zu versichern, sofern der Kunde gegenüber der Büchsenmacher Niemann nicht nachweist, daß er eine derartige Versicherung selbst abgeschlossen hat und seine Ansprüche aus dieser Versicherung sicherungshalber abtritt.
11.7. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Büchsenmacher Niemann – nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung – berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware als Eigentum der Büchsenmacher Niemann zu kennzeichnen oder kennzeichnen zu lassen, die weitere Benutzung zu untersagen sowie vom Vertrag zurückzutreten und Rückgabe der Gegenstände zu verlangen bzw. die Gegenstände selbst zurückzunehmen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt.
11.8. Bei sonstigen Pflichtverletzungen, insbesondere solchen, die den Bestand der Vorbehaltsware gefährden, ist die Büchsenmacher Niemann zur Rücknahme berechtigt auch ohne vom Vertrag zurück zutreten. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
11.9. Die Büchsenmacher Niemann ist berechtigt, die zurückgenommenen Waren nach vorheriger Androhung mit angemessener Frist unter Anrechnung auf den Bestellpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Die Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Kunde. Die Verwertungskosten betragen 10% des Verwertungserlöses, sofern die Büchsenmacher Niemann nicht höhere Kosten oder der Kunde geringere Kosten nachweist.
11.10. Übersteigt der realisierbare Wert der Büchsenmacher Niemann eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10%, wird die Büchsenmacher Niemann auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach Wahl der Büchsenmacher Niemann freigeben.

12. Änderungen, Verarbeitungen, Umbildungen von Kaufgegenständen die die Sicherheit der Produkte beeinträchtigen können oder wesentlicher Natur sind, dürfen nur mit vorhergehender ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Büchsenmacher Niemann vorgenommen werden. Der Erwerber ist verpflichtet, diese Verpflichtung auch an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben.

13. Gebrauchsinformationen
13.1. Die von der Büchsenmacher Niemann hingegebenen Gebrauchsinformationen sind bald möglichst aufmerksam zu lesen.
13.2. Der Besteller muß bei Überlassung der Produkte – soweit gesetzlich zulässig – an eine andere Person dieser auch die
Gebrauchsinformationen weitergeben.

14. Mängelhaftung
14.1. Die Dauer der Gewährleistung für Neuwaren beträgt 24 Monate. Die Gewährleistung für Gebrauchtwaren beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.
14.2. Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die Büchsenmacher Niemann kann im Rahmen des § 439 BGB die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
14.3. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 15 dieser Bedingungen. Weitergehende oder andere als die in Ziffer 14 und 15 der Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
14.4. Die Erklärung des Rücktritts oder der Minderung sowie – sofern nicht ausgeschlossen – das Verlangen von Schadenersatz statt der Leistung oder von Aufwendungsersatz bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
14.5. Die Gewährleistungsansprüche erstrecken sich nicht auf natürlichen Verschleiß und nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch fehlerhafte, nachlässige, nicht bestimmungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung oder Handhabung verursacht werden. Von den Gewährleistungsansprüchen ebenfalls nicht erfaßt werden Schäden, die infolge einer Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, infolge unzureichender Wartung, fehlerhafter / wiedergeladener /nicht CIP zugelassener oder sonst ungeeigneter Munition oder auch infolge ungeeigneter Pflegemittel oder deren unsachgemäßen Gebrauchs entstehen. Des weiteren erstrecken sich die Gewährleistungsansprüche nicht auf Schäden aufgrund höherer Gewalt oder von Umwelteinflüssen, ferner nicht auf Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse verursacht werden, welche nach Sinn und Zweck des Vertrags nicht vorausgesetzt sind. Nicht erfaßt von Gewährleistungsansprüchen werden auch Schäden, die auf eine unsachgemäße und/oder wesentliche Änderung oder auf Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.
14.6. Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit (z. B. Farbabweichungen, die durch die Natur des Materials begründet sind, sowie materialbedingte Toleranzen bei Gewicht, Stärke, Format, Zuschnitt) und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Holzteile, insbesondere Schäfte, sind ein natürliches Produkt und unterliegen in Farbe und Maserung einer natürlichen Verschiedenheit; Farbton- oder Maserungsabweichungen berechtigen nicht zur Reklamation. Gravuren sind eine künstlerische Leistung, die entsprechend der Tradition erbracht werden und in jedem Einzelfall ein Unikat darstellen, unwesentliche oder zumutbare Abweichungen berechtigen nicht zur Reklamation. Wird eine Ware aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Modellen und dergleichen des Kunden gefertigt, erstreckt sich die Haftung der Büchsenmacher Niemann ausschließlich auf eine plangemäße Ausführung.
14.7. Etwaige durch die Büchsenmacher Niemann eingeräumte besondere Garantien sind von den Gewährleistungsbestimmungen unabhängig.

15. Schadensersatzansprüche
15.1. Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
15.2. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Büchsenmacher Niemann nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften haftet, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Einer Pflichtverletzung durch die Büchsenmacher Niemann steht eine solche durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den bevorstehenden Regelungen nicht verbunden.

16. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben. Zur evtl. Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung erfolgt während der Dauer der Kundenbeziehung die Weitergabe der Adreß- und Bonitätsdaten an andere Dienstleistungsunternehmen. Bei der Datenverarbeitung werden die schutzwürdigen Belange des Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

17. Rechtswahl
17.1. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Büchsenmacher Niemann und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. 04. 1988 ist ausgeschlossen.
17.2. Die Bestimmungen der Ziffer 17.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluß des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
18.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, Winsen Luhe, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt.

19. Salvatorische Klausel
19.1.Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hat auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts keinen Einfluß. Die Bestimmungen sollen so umgedeutet werden, daß der mit der ungültigen Bestimmung verbundene juristische und wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
Sie erhalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Ihrer schriftlichen Bestellung in Textform
Anbieterkennzeichnung:
Büchsenmacher Niemann
Dorfstraße 23
21442 Tangendorf
Steuernummer: 50/031/374/58